Auch Honig ist ein landwirtschaftliches Produkt
Sehr geehrter Herr Präsident Ing. Hermann Schultes!
Wir nehmen zur Kenntnis und verstehen auch, dass Glyphosat die Kulturführung einiger Feldfrüchte nicht nur deutlich vereinfacht, sondern auch Bewirtschaftungssysteme mit abfrostenden Winterzwsichenfrüchten ermöglicht, die in erosionsgefährdeten Hanglagen den Anbau von Kulturen wie Mais, Zuckerrübe, Sonnenblume und Ölkürbis ermöglicht.
Tatsache ist auch, dass die Anwendung von Glyphosat zur Unkrautbekämpfung in Lagergetreide ab dem Stadium der Vollreife in Österreich nach wie vor erlaubt ist. Bei Teilnahme an bestimmten Maßnahmen im ÖPUL (Österr. Umweltprogramm) darf diese an sich erlaubte PSM-Anwendung nicht durchgeführt werden (siehe AMA-Merkblatt Seite 5). Der Begriff "Ernteerleichterung" umfasst auch Zwiewuchs und die Bekämpfung von Unkräutern.
Wenn Sie laut ORF-Meldung vom 10.12.2017 sagen dass Glyposat "in Österreich bei keinen Pflanzen eingesetzt wird, die geerntet werden", dann sprechen Sie sich bitte für eine selektive Anwendungseinschränkung von Glyphosat aus! Denn dann brauchen die österreichischen Landwirte die Indikation "Unkrautbekämpfung in Lagergetreide" nicht.
(ORF-Meldung als pdf)
ORF-Pressestunde 10.12.2017 TVTHEK
Tatsache ist auch, dass die Anwendung von Glyphosat zur Unkrautbekämpfung in Lagergetreide ab dem Stadium der Vollreife in Österreich nach wie vor erlaubt ist. Bei Teilnahme an bestimmten Maßnahmen im ÖPUL (Österr. Umweltprogramm) darf diese an sich erlaubte PSM-Anwendung nicht durchgeführt werden (siehe AMA-Merkblatt Seite 5). Der Begriff "Ernteerleichterung" umfasst auch Zwiewuchs und die Bekämpfung von Unkräutern.
Wenn Sie laut ORF-Meldung vom 10.12.2017 sagen dass Glyposat "in Österreich bei keinen Pflanzen eingesetzt wird, die geerntet werden", dann sprechen Sie sich bitte für eine selektive Anwendungseinschränkung von Glyphosat aus! Denn dann brauchen die österreichischen Landwirte die Indikation "Unkrautbekämpfung in Lagergetreide" nicht.
(ORF-Meldung als pdf)
ORF-Pressestunde 10.12.2017 TVTHEK
Grünland wird geerntet
Glyphosat darf z.B. zur Einzelpflanzenbekämpfung von Ampfer und Ackerkratzdistel auf Grünland (Wiesen und Weiden) eingesetzt werden. 14 Tage nach der Anwendung dürfen die Grünlandpflanzen als Gras und Heu geerntet werden. Da diese Unkräuter zu diesem Zeitpunkt noch in einem erntefähigen Zustand sind, besteht also durchaus die Möglichkeit, dass Glyphsat in die Tiere und deren Produkte gelangt.
Zugegebenermaßen ist bei der Einzelpflanzenbehandlung die ausgebrachte Wirkstoffmenge sehr gering und es stellt sich die Frage, ob diese dann in den Produkten noch nachgewiesen werden kann.
Wir wollen damit sagen, dass sich die Welt der Landwirtschaft und des Pflanzenschutzes nicht alleine auf den Acker und dessen Kulturen beschränkt. Etwas mehr Umsicht (und Vorsicht) in den Aussagen wäre durchaus angebracht.
Zugegebenermaßen ist bei der Einzelpflanzenbehandlung die ausgebrachte Wirkstoffmenge sehr gering und es stellt sich die Frage, ob diese dann in den Produkten noch nachgewiesen werden kann.
Wir wollen damit sagen, dass sich die Welt der Landwirtschaft und des Pflanzenschutzes nicht alleine auf den Acker und dessen Kulturen beschränkt. Etwas mehr Umsicht (und Vorsicht) in den Aussagen wäre durchaus angebracht.
Honig und Bienenprodukte sind landwirtschaftliche Produkte
Die Imkerei, insbesondere die Erwerbsimkerei, ist Teil der Landwirtschaft und wird damit in ihren Interessen ex lege auch von der Landwirtschaftskammer vertreten. Zumindest erwarten wir uns das als kammerumlagezahlende Mitglieder.
Honig und die anderen Bienenprodukte sind landwirtschaftliche Produkte. Wenn (im gegebenen Fall) Glyphosat auf blühende Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ausgebracht wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Glyphosat in diesen Produkten (im speziellen Honig) nachweisbar und bei entsprechendem Monitoring auch gefunden wird, eine sehr hohe.
In den Registerauszügen der verschiedensten Glyphosat-hältigen Pflanzenschutzmitteln gibt es viele Indikationen (=Einsatzbereiche), bei denen blühende Pflanzen getroffen werden können. Und zwar mit einer durchaus hohen Wahrscheinlichkeit. Beispeilsweise zur Unkrautbekämpfung oder auch zur Kulturvorbereitung im Obstbau, Weinbau und im Zierpflanzenbau. Oder auch im Grünland zur flächigen Abtötung der Grasnarbe zur Vorbereitung einer Neuanlage. Da können Löwenzahn, Taubnesseln, Vogelmiere, Gundelrebe, Brunelle und vor allem der Weißklee blühen. Besonders der Weißklee ist hoch attraktiv für Bienen und andere Insekten.
Wenn man bereit ist, die Landwirtschaft in ihrer Vielfalt zu sehen und auch zu vertreten, dann muss man auch akzeptieren, dass es (leider) sehr wohl landwirtschaftliche Produkte geben kann, in denen Glyphosat nachgewiesen werden kann.
Dass das gerade uns Erwerbsimker betrifft, macht uns große Sorgen. Insbesondere aus deshalb, weil unsere obersten Vertreter auf Landwirtschaftskammerebene sich dessen - im günstigsten Fall - nicht bewusst sind. Dass sie diese Problematik bewusst negieren und verschweigen, können und wollen wir nicht glauben.
Die Möglichkeit von Glyphsat-Rückständen in Honig ist keine theoretische Sandkastenspielerei. Zumindest ein Fall ist uns bekannt. Und ebenso der österreichischen Lebensmittelaufsicht. Letztere hat sogar eine Nachkontrolle der Lagerhaltung und Inverkehrsetzungsdokumentation sowie eine Kontrolle der Folgeernte auf dem betroffenen Betrieb durchgeführt.
Wir sprechen hier also von einem ganz realen Szenario, das klar ihre Aussage in der ORF-Pressestunde widerlegt!
Honig und die anderen Bienenprodukte sind landwirtschaftliche Produkte. Wenn (im gegebenen Fall) Glyphosat auf blühende Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ausgebracht wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass Glyphosat in diesen Produkten (im speziellen Honig) nachweisbar und bei entsprechendem Monitoring auch gefunden wird, eine sehr hohe.
In den Registerauszügen der verschiedensten Glyphosat-hältigen Pflanzenschutzmitteln gibt es viele Indikationen (=Einsatzbereiche), bei denen blühende Pflanzen getroffen werden können. Und zwar mit einer durchaus hohen Wahrscheinlichkeit. Beispeilsweise zur Unkrautbekämpfung oder auch zur Kulturvorbereitung im Obstbau, Weinbau und im Zierpflanzenbau. Oder auch im Grünland zur flächigen Abtötung der Grasnarbe zur Vorbereitung einer Neuanlage. Da können Löwenzahn, Taubnesseln, Vogelmiere, Gundelrebe, Brunelle und vor allem der Weißklee blühen. Besonders der Weißklee ist hoch attraktiv für Bienen und andere Insekten.
Wenn man bereit ist, die Landwirtschaft in ihrer Vielfalt zu sehen und auch zu vertreten, dann muss man auch akzeptieren, dass es (leider) sehr wohl landwirtschaftliche Produkte geben kann, in denen Glyphosat nachgewiesen werden kann.
Dass das gerade uns Erwerbsimker betrifft, macht uns große Sorgen. Insbesondere aus deshalb, weil unsere obersten Vertreter auf Landwirtschaftskammerebene sich dessen - im günstigsten Fall - nicht bewusst sind. Dass sie diese Problematik bewusst negieren und verschweigen, können und wollen wir nicht glauben.
Die Möglichkeit von Glyphsat-Rückständen in Honig ist keine theoretische Sandkastenspielerei. Zumindest ein Fall ist uns bekannt. Und ebenso der österreichischen Lebensmittelaufsicht. Letztere hat sogar eine Nachkontrolle der Lagerhaltung und Inverkehrsetzungsdokumentation sowie eine Kontrolle der Folgeernte auf dem betroffenen Betrieb durchgeführt.
Wir sprechen hier also von einem ganz realen Szenario, das klar ihre Aussage in der ORF-Pressestunde widerlegt!
Vorschlag zu einem konsensualen Lösungsansatz
Immer wieder werden die Bienen von diversen Gruppierungen, Organisationen und Unternehmen als Mittel zum Zweck zur Durchsetzung ihrer strategischen Interessen missbraucht. Unter bewusster Argumentation mit Halbwahrheiten und unter Missachtung der (schwer verkaufbaren) komplexen fachlichen Zusammenhänge. Das lehnen wir klar ab.
Wir sind bestrebt, innerhalb des agrarischen Sektors das systemimanente Konfliktpotential zwischen Pflanzenschutz und Erwerbsimkerei zu minimieren. Daher:
Unser Vorschlag zum konkreten Fall Glyphosat:
Wir sind der Überzeugung, dass eine nationale Regelung auf dieser Basis nicht nur der Erwerbsimkerei dient, sondern in der öffentlichen Wahrnehmung der gesamten österreichischen Landwirtschaft zum Vorteil gereicht.
Wir sind bestrebt, innerhalb des agrarischen Sektors das systemimanente Konfliktpotential zwischen Pflanzenschutz und Erwerbsimkerei zu minimieren. Daher:
Unser Vorschlag zum konkreten Fall Glyphosat:
- nationale Regelung für spezielle Auflagen in der Glyphosatanwendung;
- kein Einsatz zur Unkrautbekämpfung in Lagergetreide;
- kein Einsatz auf Pflanzendecken mit blühenden Pflanzen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Wir sind der Überzeugung, dass eine nationale Regelung auf dieser Basis nicht nur der Erwerbsimkerei dient, sondern in der öffentlichen Wahrnehmung der gesamten österreichischen Landwirtschaft zum Vorteil gereicht.