Belegstellenförderung - Antragstellung
Erstmal konnten wir die Förderung von Belegstellen in der Sonderrichtlinie verankern.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
• Mind. 10 und max. 30 Vatervölker (Geschwistergruppe) förderbar
• Pauschal EUR 150/Volk
• Positiv Zuchtwert geschätzt
• Belegstelle muss nach jeweiligem Landesgesetz anerkannt sein
• Muss für alle österr. ImkerInnen unter Einhaltung der Belegstellenordnung verfügbar sein
• Teilnahme auch an der österr. LP: Zumindest Bekanntgabe der Leistungsdaten und Zuchtwerte des Vatervolks (4a) der Drohnenvölker der Belegstelle
• Einzureichen über BÖ durch den Belegstellenbetreiber.
• Pauschal EUR 150/Volk
• Positiv Zuchtwert geschätzt
• Belegstelle muss nach jeweiligem Landesgesetz anerkannt sein
• Muss für alle österr. ImkerInnen unter Einhaltung der Belegstellenordnung verfügbar sein
• Teilnahme auch an der österr. LP: Zumindest Bekanntgabe der Leistungsdaten und Zuchtwerte des Vatervolks (4a) der Drohnenvölker der Belegstelle
• Einzureichen über BÖ durch den Belegstellenbetreiber.
Erforderliche Nachweise:
• Rechnung/Beleg für Ankauf/Bereitstellung der Vatervölker
• Zuchtausweise der Vatervölker
• Kopie behördliches Anerkennungsdokument der Belegstelle
• Nutzungsmöglichkeit für alle öst. ImkerInnen: durch Bestätigung des Belegstellenbetreibers (z.B. „Wir bestätigen, dass die Belegstelle xy unter Einhaltung der Belegstellenordnung für alle österr. Imkerinnen verfügbar ist“ – Datum und Unterschrift)
• Nach Ende der Belegstellensaison: Übermittlung der Belegstellenstatistik (Anzahl aufgeführter und begatteter Königinnen,…) nach Aufforderung durch die BÖ.
• Zuchtausweise der Vatervölker
• Kopie behördliches Anerkennungsdokument der Belegstelle
• Nutzungsmöglichkeit für alle öst. ImkerInnen: durch Bestätigung des Belegstellenbetreibers (z.B. „Wir bestätigen, dass die Belegstelle xy unter Einhaltung der Belegstellenordnung für alle österr. Imkerinnen verfügbar ist“ – Datum und Unterschrift)
• Nach Ende der Belegstellensaison: Übermittlung der Belegstellenstatistik (Anzahl aufgeführter und begatteter Königinnen,…) nach Aufforderung durch die BÖ.