FAQs - Häufig gestellte Fragen
Ich möchte die neue Gruppenversicherung in Anspruch nehmen!
Dafür füllen Sie bitte den anhängenden Versicherungsvertrag aus und senden ihn an unser Verbandsbüro, wir leiten die Anträge und Fragen weiter an die GRAWE.
Ich habe bereits die alte Gruppenversicherung, was tun?
Bereits bestehende Versicherungen werden nicht automatisch auf die neue Version aktualisiert. Der Versicherungsantrag muss neu ausgefüllt werden und an das Verbandsbüro übermittelt werden.
Ich habe die Versicherung vom Imkerbund, kann ich wechseln?
Dafür muss die Versicherung beim vorherigen Anbieter gekündigt werden, danach kann die neue Versicherung abgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Doppelversicherung entsteht.
Produkthaftung
Bei der neuen Versicherung ist eine Produkthaftung inkludiert, diese deckt den Personenschaden bei kontaminiertem Honig, jedoch nicht die Verluste bzw. Kosten die durch einen Rückruf entstanden sind.
Kosmetikprodukte
Die Herstellung und Lieferung von kosmetischen und medizinischen Produkten in der Haftpflichtversicherung im Gruppenvertrag explizit ausgeschlossen sind und – nach Rücksprache mit der Haftpflichtabteilung - leider auch keine Ausnahmen in dem Bereich möglich sind.
Ich habe eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, was muss ich beachten?
Bei einer bestehenden Betriebshaftpflicht können sich möglicherweise kleine Teile der Versicherungen überschneiden. Kommt es zu einem Schadensfall, kann so eine subsidiäre Deckung erzielt werden. Bitte immer Angeben, dass Sie zusätzlich versichert sind.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Sind dadurch auch Flurschäden versichert, welche mir im Zuge einer Wanderung passieren?
Nein
Sind dabei auch Folgeschäden durch "Feuer am Bienenstand" versichert?
z.B. durch meine Handlungen wird ein Feuerwehreinsatz notwendig
z.B. durch unvorsichtiges Handieren mit dem Raucher wird ein größerer Brand ausgelöst
Versichert sind auch Sachschäden, die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses (z.B. Brand) eintreten. Gemäß § 61 VersVG besteht Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Sind auch Schäden versichert, welche sich durch Verkehrsunfälle im Zuge von Bienen Transporten ereignen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf solche Transporte, die zur Beförderung der versicherten Bienenvölker vom Heimatstand zu den Wanderständen, Belegstellen oder sonstigen Ständen und zurück dienen. Eingeschlossen sind auch Transport anlässlich einer Verlegung der Heimatstände bzw. Transporte von einem zum anderen Wanderstand.
Werden mit dieser Versicherung auch ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt?
Die Haftpflichtversicherung dient auch der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung.
In welchen Umfang muss das Volk durch Pflanzenschutzmittel geschädigt sein?
Die Höhe des Schadens ist durch ein Sachverständigengutachten festzustellen. Aus dem Gutachten soll die Anzahl der total vernichteten bzw. der teilgeschädigten Bienenvölker (Angaben in Prozentsätzen) hervorgehen. Ist ein Vergiftungsschaden dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat der versicherte Imker einen entsprechenden Entschädigungsanspruch.
Wie muss der Schaden nachgewiesen werden - Foto Dokumentation oder müssen Bienen im Labor analysiert werden?
Das Vorliegen eines Vergiftungsschadens ist durch die Vorlage eines Gutachtens der AGES GmbH, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien nachzuweisen.
Jeder Vergiftungsschaden ist der Polizei zu melden. Über die erfolgte Meldung ist eine Bescheinigung der zuständigen Sicherheitsstelle vorzulegen.
Wer trägt die Kosten für eventuell notwendige Labor Analysen?
Die Kosten eines Gutachtens der AGES GmbH werden vom Versicherer getragen.
Muss die Faulbrut behördlich festgestellt werden?
Die Nottötung muss vom zuständigen Amtstierarzt angeordnet werden.
Das Vorliegen eines Faulbrutschadens ist durch die Vorlage eines Gutachtens der AGES GmbH, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien nachzuweisen.
Die Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut ist aufgrund der Anzeigepflicht durch den Amtstierarzt anzuordnen und nur unter seiner Anleitung durchzuführen.
Wie werden Völker abgegolten, welche mittels Kunstschwarmverfahren saniert werden?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Verenden oder Nottöten infolge von der Faulbrut verursacht werden, jedoch ist die Entschädigung mit EUR 50,00 je Volk beschränkt.
Ergeben sich Leistungseinschränkungen, wenn ich durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen Imkerbund teilweise doppelt versichert bin?
Im Rahmen der Sachversicherung herrscht ein allgemeines Bereicherungsverbot, d.h. auch wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert übersteigt (Überversicherung), hat der Versicherer nicht mehr als die bedingungsgemäße Entschädigung zu erbringen. Im Falle der Doppelversicherung gelten die §§ 59 und 60 VersVG.
Dafür füllen Sie bitte den anhängenden Versicherungsvertrag aus und senden ihn an unser Verbandsbüro, wir leiten die Anträge und Fragen weiter an die GRAWE.
Ich habe bereits die alte Gruppenversicherung, was tun?
Bereits bestehende Versicherungen werden nicht automatisch auf die neue Version aktualisiert. Der Versicherungsantrag muss neu ausgefüllt werden und an das Verbandsbüro übermittelt werden.
Ich habe die Versicherung vom Imkerbund, kann ich wechseln?
Dafür muss die Versicherung beim vorherigen Anbieter gekündigt werden, danach kann die neue Versicherung abgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, dass keine Doppelversicherung entsteht.
Produkthaftung
Bei der neuen Versicherung ist eine Produkthaftung inkludiert, diese deckt den Personenschaden bei kontaminiertem Honig, jedoch nicht die Verluste bzw. Kosten die durch einen Rückruf entstanden sind.
Kosmetikprodukte
Die Herstellung und Lieferung von kosmetischen und medizinischen Produkten in der Haftpflichtversicherung im Gruppenvertrag explizit ausgeschlossen sind und – nach Rücksprache mit der Haftpflichtabteilung - leider auch keine Ausnahmen in dem Bereich möglich sind.
Ich habe eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, was muss ich beachten?
Bei einer bestehenden Betriebshaftpflicht können sich möglicherweise kleine Teile der Versicherungen überschneiden. Kommt es zu einem Schadensfall, kann so eine subsidiäre Deckung erzielt werden. Bitte immer Angeben, dass Sie zusätzlich versichert sind.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Sind dadurch auch Flurschäden versichert, welche mir im Zuge einer Wanderung passieren?
Nein
Sind dabei auch Folgeschäden durch "Feuer am Bienenstand" versichert?
z.B. durch meine Handlungen wird ein Feuerwehreinsatz notwendig
z.B. durch unvorsichtiges Handieren mit dem Raucher wird ein größerer Brand ausgelöst
Versichert sind auch Sachschäden, die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses (z.B. Brand) eintreten. Gemäß § 61 VersVG besteht Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Sind auch Schäden versichert, welche sich durch Verkehrsunfälle im Zuge von Bienen Transporten ereignen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf solche Transporte, die zur Beförderung der versicherten Bienenvölker vom Heimatstand zu den Wanderständen, Belegstellen oder sonstigen Ständen und zurück dienen. Eingeschlossen sind auch Transport anlässlich einer Verlegung der Heimatstände bzw. Transporte von einem zum anderen Wanderstand.
Werden mit dieser Versicherung auch ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt?
Die Haftpflichtversicherung dient auch der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung.
In welchen Umfang muss das Volk durch Pflanzenschutzmittel geschädigt sein?
Die Höhe des Schadens ist durch ein Sachverständigengutachten festzustellen. Aus dem Gutachten soll die Anzahl der total vernichteten bzw. der teilgeschädigten Bienenvölker (Angaben in Prozentsätzen) hervorgehen. Ist ein Vergiftungsschaden dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat der versicherte Imker einen entsprechenden Entschädigungsanspruch.
Wie muss der Schaden nachgewiesen werden - Foto Dokumentation oder müssen Bienen im Labor analysiert werden?
Das Vorliegen eines Vergiftungsschadens ist durch die Vorlage eines Gutachtens der AGES GmbH, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien nachzuweisen.
Jeder Vergiftungsschaden ist der Polizei zu melden. Über die erfolgte Meldung ist eine Bescheinigung der zuständigen Sicherheitsstelle vorzulegen.
Wer trägt die Kosten für eventuell notwendige Labor Analysen?
Die Kosten eines Gutachtens der AGES GmbH werden vom Versicherer getragen.
Muss die Faulbrut behördlich festgestellt werden?
Die Nottötung muss vom zuständigen Amtstierarzt angeordnet werden.
Das Vorliegen eines Faulbrutschadens ist durch die Vorlage eines Gutachtens der AGES GmbH, Spargelfeldstrasse 191, 1220 Wien nachzuweisen.
Die Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut ist aufgrund der Anzeigepflicht durch den Amtstierarzt anzuordnen und nur unter seiner Anleitung durchzuführen.
Wie werden Völker abgegolten, welche mittels Kunstschwarmverfahren saniert werden?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Verenden oder Nottöten infolge von der Faulbrut verursacht werden, jedoch ist die Entschädigung mit EUR 50,00 je Volk beschränkt.
Ergeben sich Leistungseinschränkungen, wenn ich durch die Mitgliedschaft beim Österreichischen Imkerbund teilweise doppelt versichert bin?
Im Rahmen der Sachversicherung herrscht ein allgemeines Bereicherungsverbot, d.h. auch wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert übersteigt (Überversicherung), hat der Versicherer nicht mehr als die bedingungsgemäße Entschädigung zu erbringen. Im Falle der Doppelversicherung gelten die §§ 59 und 60 VersVG.