Förderanträge können wieder eingereicht werden
Mit 1. August 2023 startete die die neue Förderperiode
Mit 1. August 2024 können wieder Förderanträge zur Investitions-, Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung gestellt werden.
Auch können Bio-Betriebe Anträge auf Förderung für den Ankauf von Bio-Zucker stellen.
Die Förderanträge müssen über die Digitale Förderplattform der AMA gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderungen können den Sonderrichtlinien Imkereiförderung 2023-2027 entnommen werden.
Auch können Bio-Betriebe Anträge auf Förderung für den Ankauf von Bio-Zucker stellen.
Die Förderanträge müssen über die Digitale Förderplattform der AMA gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderungen können den Sonderrichtlinien Imkereiförderung 2023-2027 entnommen werden.
Weitere Infos:
Fragen zum eAMA Login?
Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login | AMA - AgrarMarkt Austria
Kann ich eine Handysignatur ohne finanzonline-Zugang beantragen?
Bei Gemeinden oder öffentlichen Stellen ist es möglich.
Registrierungsstelle nach Postleitzahl suchen: A-Trust
Was benötige ich für die Förderung meiner Investitionen?
Die NETTO Summe der eingereichten Förderungen muss
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria
Kontakt
Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
Referat 11, Tel.: 050 3151-0
imkereifoerderung@ama.gv.at
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien
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Bei Gemeinden oder öffentlichen Stellen ist es möglich.
Registrierungsstelle nach Postleitzahl suchen: A-Trust
Was benötige ich für die Förderung meiner Investitionen?
- VIS-Registrierung-Nachweis
- Mitgliedschaftsnachweis vom Imkerverein,
- Teilnahme am Qualitätsprogramm und/oder am Bienengesundheitsprogramm,
- Mindestens 5 Völker für die Kleingeräteförderung oder mindestens 50 Völker für die Investitionsförderung
- Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation (Prüfzeugnis Meisterausbildung oder Facharbeiterausbildung, Nachweis 5 Jährige imkerliche Berufserfahrung)
- Einheitswertbescheid
- Betriebsverbesserungsplan
Die NETTO Summe der eingereichten Förderungen muss
- Mindestens € 1.700 und maximal € 55.000 für die Investitionsförderung und
- Mindestens € 1.000 und maximal € 18.0000 für die Kleingeräteförderung betragen.
Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria
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Agrarmarkt Austria / Marktbeihilfen
Referat 11, Tel.: 050 3151-0
imkereifoerderung@ama.gv.at
Dresdner Strasse 70, A-1200 Wien