Laboruntersuchungen
Mitglieder des Österreichischen Erwerbsimkerbundes können über den ÖEIB vergünstigte Laboruntersuchungen durchführen.
Mitglieder schicken die Proben direkt zum Labor, der ÖEIB begleicht die Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Der ÖEIB stellt nach Zahlung der Laboruntersuchungen eine Rechnung mit den Selbstbehalt-Anteilen an den Erwerbsbetrieb.
Mitglieder schicken die Proben direkt zum Labor, der ÖEIB begleicht die Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Der ÖEIB stellt nach Zahlung der Laboruntersuchungen eine Rechnung mit den Selbstbehalt-Anteilen an den Erwerbsbetrieb.
Proben-Einreichung
Nicht alle Untersuchungen bzw. Labore werden gefördert, bitte informieren Sie sich in den weiteren Artikeln dieser Rubrik über die richtige Wahl der Labore (rechts). Oder kontaktieren Sie unser Büro.
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:
Verrechnung erfolgt über den Österreichischen Erwerbsimkerbund!
Rechnungsanschrift:
Österreichischer Erwerbsimkerbund
Brauhausstrasse 6-8
A-2320 Schwechat
Postanschrift:
Österreichischer Erwerbsimkerbund Geschäftsstelle
Ratschendorf 274
8483 Deutsch Goritz
office@erwerbsimker.at
Prüfbericht bzw. Laborergebnisse ergehen direkt an den Erwerbsbetrieb.
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:
Verrechnung erfolgt über den Österreichischen Erwerbsimkerbund!
Rechnungsanschrift:
Österreichischer Erwerbsimkerbund
Brauhausstrasse 6-8
A-2320 Schwechat
Postanschrift:
Österreichischer Erwerbsimkerbund Geschäftsstelle
Ratschendorf 274
8483 Deutsch Goritz
office@erwerbsimker.at
Prüfbericht bzw. Laborergebnisse ergehen direkt an den Erwerbsbetrieb.
Selbstbehalt - Anteil
Der ÖEIB stellt nach Zahlung an das Labor eine Rechnung mit dem Selbstbehaltanteil an den Erwerbsbetrieb.
Der Selbstbehalt beträgt 20 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehaltanteil ein.
Der Selbstbehalt beträgt 20 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehaltanteil ein.