Für Browser < IE 8 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Drucklogo Seitenlogo Österreichischer Erwerbsimkerbund
Menü Suchen Suche
head_3
Slider2
Slider5
Slider7
Slider6
Slider9
Slider4
Suche schließen
Suchen
Menü schließen
  • Home
  • Aktuell
    • Aktuell
    • Aus der Forschung
    • Pestizide und Bienenschutz
    • Berichte
    • Unsere Artikel in Zeitschriften
  • Fachtagung
    • Fachtagung
    • Fachtagung 2019
    • Programm & Referenten
    • Öffnungszeiten & Preise
    • Unterkünfte in der Nähe
    • Anreise
    • Aussteller und Presse
    • Vorträge Fachtagungen
  • Erwerbsimker Info
    • Erwerbsimker Info
    • Service
      • Service
      • Förderungen
      • Untersuchungen
      • Versicherung
      • Gesetze und Richtlinien
    • Termine
    • Imkermarkt
  • Erwerbsimkerbund
    • Erwerbsimkerbund
    • Aufgaben und Ziele
    • Vorstand und Mitarbeiter
    • Mitglied werden
    • Kontakt
  • Links
Suchen Suche
  • Startseite
  • » Aktuell
  • » Pestizide und Bienenschutz

NEONICS - Beschränkung von EuGH bestätigt

Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind

hammer gericht eugh.jpg hammer gericht eugh.jpg hammer gericht eugh.jpg [1488870461685814.jpg]
Bereits letztes Jahr haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der ÖIEB die Aurelia Stiftung im Kampf gegen die NEONICS unterstützt. Jetzt trägt die Zusammenarbeit Früchte:

Soeben haben wir erfahren, dass der EuG die Gültigkeit der Beschränkungen von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid bestätigt hat.
Lediglich der Klage von BASF wegen Fipronil gab der EuG weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung für nichtig.

Die Pressemitteilung des Gerichts und die Urteile im Volltext haben wir zu Ihrer Information als Anhang beigefügt.



 
bee-1726659_1280.jpg © PIXABAY  Myriams-Fotosbee-1726659_1280.jpg © PIXABAY  Myriams-Fotosbee-1726659_1280.jpg © PIXABAY  Myriams-Fotos[1520408795082745.jpg]

Vermarktung von Fipronil wird eingestellt

Kommentar Achim Willand:
BASF hat sich durchgesetzt, weil die Kommission im Rahmen der Abwägung („benefits versus costs“) die (wirtschaftlichen) Folgen des Verbots für das Unternehmen nicht hinreichend geprüft hat („impact assessment“). Daran werden keine hohen Anforderungen gestellt, aber selbst diese hat die Kommission nach Auffassung des EuG nicht erfüllt. Folge: Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip

 In den Fällen Bayer/Syngenta sah das Gericht dagegen diese Prüfung/Berücksichtigung der „costs“ durch die Kommission als ausreichend an. Die Kommission kann Rechtsmittel zum EuGH einlegen, in diesem Falle wären die Streithelfer (Imkerverbände) dabei. Wir können gern prüfen, ob die Streithelfer auch selbst Rechtsmittel einlegen können (wenn die Kommission das Urteil in Sachen BASF akzeptieren sollte). Die Hürde hierfür ist allerdings recht hoch.  Übrigens: BASF hat 2017 erklärt, dass die Vermarktung von Fipronil als Pflanzenschutzmittel eingestellt wird. Entscheidend ist daher, dass die Bienen sich bei den 3 Neonicotinoiden durchgesetzt haben. ​​​​​​​
Biene auf Kornblume © Peter FrühwirthBiene auf Kornblume © Peter FrühwirthBiene auf Kornblume © Peter Frühwirth[1486762116979956.jpg]

Es bleibt etwas Geld in der Kriegskassa

Auch die Kosten für die Gerichtsverhandlung wird teilweise von Bayer und Syngenta getragen. Es bleibt daher wieder etwas Streitgeld in der Kassa übrig.

Bayer, Syngenta Fall:
Die Bayer CropScience AG, die Syngenta Crop Protection AG und die übrigen Antragsteller, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, der Union nationale de l'imaculture française (UNAF), des Deutschen Berufs- und Erwerbswerbebund eV und Österreichischer Erwerbsimkerbund;

4. Das Königreich Schweden beantragt:

BASF-Fall:
Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund eV, der Österreichische Erwerbsbürgerbund und der Österreichische Imkerbund (ÖIB) tragen ihre eigenen Kosten.

Link zum Thema

  • Aurelia Stiftung

Downloads zum Thema

  • Pressemitteilung EugH
  • Gerichtsurteil NEONICS
  • Gerichtsurteil Fipronil
Autor:
Julia Verbnjak
Artikel empfehlen Artikel drucken

Weitere Artikel in dieser Rubrik

13 Artikel, Set 1/2
1 2

Notfallzulassungen - Biolandbau stark vertreten

NEONICS - Beschränkung von EuGH bestätigt

Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind

Der Derbrüsselkäfer als Symbol einer fehlgeleiteten Landwirtschaft

Stellungnahme von DI Dr. Stefan Mandl, Präsident ÖEIB

Aktuelle Pflanzenschutzinformationen der Landwirtschaftskammer

Bei bienenrelevanten Kulturen ist Bienenschutz auch im Pflanzenschutz ein Thema

LK-Warndienst für Rapsschädlinge

Auch Honig ist ein landwirtschaftliches Produkt

Immer mehr Insektizide in Österreich

Glyphosat und Imker und Bienen

Veranstaltung „Neonicotinoide: Ist ein komplettes Verbot in Sicht?“ am 7.11.2017 im Europäischen Parlament

Schädlingsbekämpfung aus der Luft

Ein Artikel der Landwirtschaftskammer Österreich, 8.8.2017

  • Copyright
  • Impressum
  • Kontakt
© 2009 - 2019 Österreichischer Erwerbsimkerbund
hammer gericht eugh.jpg
hammer gericht eugh hammer gericht eugh
bee-1726659_1280.jpg © PIXABAY  Myriams-Fotos
bee-1726659_1280 © PIXABAY, Myriams-Fotos
Biene auf Kornblume © Peter Frühwirth
Biene auf Kornblume © Peter Frühwirth
hammer gericht eugh.jpg
hammer gericht eugh hammer gericht eugh
bee-1726659_1280.jpg © PIXABAY  Myriams-Fotos
bee-1726659_1280 © PIXABAY, Myriams-Fotos
Biene auf Kornblume © Peter Frühwirth
Biene auf Kornblume © Peter Frühwirth