NEONICS - Beschränkung von EuGH bestätigt
Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt worden sind
Bereits letztes Jahr haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der ÖIEB die Aurelia Stiftung im Kampf gegen die NEONICS unterstützt. Jetzt trägt die Zusammenarbeit Früchte:
Soeben haben wir erfahren, dass der EuG die Gültigkeit der Beschränkungen von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid bestätigt hat.
Lediglich der Klage von BASF wegen Fipronil gab der EuG weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung für nichtig.
Die Pressemitteilung des Gerichts und die Urteile im Volltext haben wir zu Ihrer Information als Anhang beigefügt.
Soeben haben wir erfahren, dass der EuG die Gültigkeit der Beschränkungen von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid bestätigt hat.
Lediglich der Klage von BASF wegen Fipronil gab der EuG weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung für nichtig.
Die Pressemitteilung des Gerichts und die Urteile im Volltext haben wir zu Ihrer Information als Anhang beigefügt.
Vermarktung von Fipronil wird eingestellt
Kommentar Achim Willand:
BASF hat sich durchgesetzt, weil die Kommission im Rahmen der Abwägung („benefits versus costs“) die (wirtschaftlichen) Folgen des Verbots für das Unternehmen nicht hinreichend geprüft hat („impact assessment“). Daran werden keine hohen Anforderungen gestellt, aber selbst diese hat die Kommission nach Auffassung des EuG nicht erfüllt. Folge: Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
In den Fällen Bayer/Syngenta sah das Gericht dagegen diese Prüfung/Berücksichtigung der „costs“ durch die Kommission als ausreichend an. Die Kommission kann Rechtsmittel zum EuGH einlegen, in diesem Falle wären die Streithelfer (Imkerverbände) dabei. Wir können gern prüfen, ob die Streithelfer auch selbst Rechtsmittel einlegen können (wenn die Kommission das Urteil in Sachen BASF akzeptieren sollte). Die Hürde hierfür ist allerdings recht hoch. Übrigens: BASF hat 2017 erklärt, dass die Vermarktung von Fipronil als Pflanzenschutzmittel eingestellt wird. Entscheidend ist daher, dass die Bienen sich bei den 3 Neonicotinoiden durchgesetzt haben.
BASF hat sich durchgesetzt, weil die Kommission im Rahmen der Abwägung („benefits versus costs“) die (wirtschaftlichen) Folgen des Verbots für das Unternehmen nicht hinreichend geprüft hat („impact assessment“). Daran werden keine hohen Anforderungen gestellt, aber selbst diese hat die Kommission nach Auffassung des EuG nicht erfüllt. Folge: Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
In den Fällen Bayer/Syngenta sah das Gericht dagegen diese Prüfung/Berücksichtigung der „costs“ durch die Kommission als ausreichend an. Die Kommission kann Rechtsmittel zum EuGH einlegen, in diesem Falle wären die Streithelfer (Imkerverbände) dabei. Wir können gern prüfen, ob die Streithelfer auch selbst Rechtsmittel einlegen können (wenn die Kommission das Urteil in Sachen BASF akzeptieren sollte). Die Hürde hierfür ist allerdings recht hoch. Übrigens: BASF hat 2017 erklärt, dass die Vermarktung von Fipronil als Pflanzenschutzmittel eingestellt wird. Entscheidend ist daher, dass die Bienen sich bei den 3 Neonicotinoiden durchgesetzt haben.
Es bleibt etwas Geld in der Kriegskassa
Auch die Kosten für die Gerichtsverhandlung wird teilweise von Bayer und Syngenta getragen. Es bleibt daher wieder etwas Streitgeld in der Kassa übrig.
Bayer, Syngenta Fall:
Die Bayer CropScience AG, die Syngenta Crop Protection AG und die übrigen Antragsteller, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, der Union nationale de l'imaculture française (UNAF), des Deutschen Berufs- und Erwerbswerbebund eV und Österreichischer Erwerbsimkerbund;
4. Das Königreich Schweden beantragt:
BASF-Fall:
Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund eV, der Österreichische Erwerbsbürgerbund und der Österreichische Imkerbund (ÖIB) tragen ihre eigenen Kosten.
Bayer, Syngenta Fall:
Die Bayer CropScience AG, die Syngenta Crop Protection AG und die übrigen Antragsteller, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, der Union nationale de l'imaculture française (UNAF), des Deutschen Berufs- und Erwerbswerbebund eV und Österreichischer Erwerbsimkerbund;
4. Das Königreich Schweden beantragt:
BASF-Fall:
Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund eV, der Österreichische Erwerbsbürgerbund und der Österreichische Imkerbund (ÖIB) tragen ihre eigenen Kosten.