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Notfallzulassungen - Biolandbau stark vertreten

Für den Biolandbau erfolgen überraschend viele Notfallzulassungen.

Was ist eine Notfallzulassung?

Laut BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit):
Ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Umständen für eine Dauer von höchstens 120 Tagen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht sicher abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. Jede Notfallzulassung muss der europäischen Kommission gemeldet werden.
Pflanzenschutzmittel, auch Pestizide genannt, werden vor allem meist mit der konventionellen Landwirtschaft in Verbindung gebracht. Pestizide sind jedoch auch im Biolandbau ein ständiger Begleiter. Verständlich, denn Krankheiten und Schädlinge machen vor biologischen Kulturen nicht halt.
Notfallzulassungen betreffen Pestizide, die keinen regulären Zulassungsprozess mit allen vorgeschrieben - meist sehr aufwändigen und damit teuren Nachweisen - durchlaufen haben und daher auf normalem Wege nicht verfügbar sind. Notfallzulassungen stehen darum auch in der Kritik. Gerade auch in Imkerkreisen, die befürchten, dass hier der konventionellen Landwirtschaft eine Hintertüre zu ansonsten nicht zugelassenen Pestiziden geöffnet wird.

Wenn man sich die Notfallzulassungen des Jahres 2018 näher anschaut, dann wundert man sich doch sehr:
42% der Pestizide sind für den Biolandbau!
Biene auf Apfelblüte Biene auf Apfelblüte [1543612377265744.jpg]

Bienengefährliche Pestizide für den Biolandbau - auch das gibt es

21 von 50 Pestiziden sind für den Biolandbau beantragt und genehmigt worden (im Rahmen des Notfallzulassungsverfahrens). Das sind 42%.
Die Notfallzulassung erfolgt immer für bestimmte Indikationen. Das sind Anwendungsgebiete bzw. Kulturen, in denen sie angewendet werden dürfen. 151 Notfall-Indikationen wurden 2018 genehmigt. 82 davon für den Biolandbau. Das sind 54,3% Notfall-Indikationen für den Biolandbau.

Die Imker interessiert natürlich besonders die Bienengefährlichkeit der Pestizide der Notfallzulassungen. 8 dieser 50 Pestizide sind mit "bienengefährlich" eingestuft (SPe8). Das sind 16%. Auf den ersten Blick kein hoher Prozentsatz, mag einer sagen. Aber 3 dieser bienengefährlichen Pestizide - das sind 37,5% - sind für den Biolandbau beantragt und genehmigt worden. Das überrascht dann doch und gibt zu denken: Bienengefährliche Pestizide und Biolandbau?

Zu diesen drei bienengefährlichen Pestiziden für den Biolandbau zählen SpinTor und Curatio. Beide Pestizide haben als Anwendungsgebiet den Obstbau. Kernobst, Steinobst, Himbeeren, Brombeeren. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich oft über die Blütezeit. Von blühenden Unkräutern im Unterwuchs ganz zu schweigen. Da kann man nur hoffen, dass im Unterwuchs in diesen Bio-Kulturen wirklich keine Bienen fliegen.
SpinTor hat den Wirkstoff "Spinosad" (Insektizid) und Curatio hat den Wirkstoff "Schwefelkalk" (Fungizid und Bakterizid). Beide Wirkstoffe fallen in die höchste Bienengefährlichkeitsstufe.

Augenmaß in der Diskussion

In der Diskussion um das Für und Wider von Notfallzulassungen wird oft übersehen, dass dieses Instrument auch dem Biolandbau hilft, mit Schädlingen und Krankheiten zurecht zu kommen. Notfallzulassungen sind keineswegs nur für die konventionelle Landwirtschaft da.
Etwas mehr Augenmaß in der leider oft emotionell geführten Diskussion kann durchaus eingefordert werden.
Die Ablehnung von Notfallzulassungen kann nämlich auch den Biolandbau vor ganz große Probleme stellen.

Ob Insektizide und Fungizide mit der höchsten Bienengefährlichkeit-Einstufung im Biolandbau im Sinne einer naturnahen und umweltschonenden Bewirtschaftung sind, sei dahingestellt. Das wäre durchaus ein Thema, um das sich Bioverbände annehmen könnten.

Link zum Thema

  • Notfallzulassungen 2018 (BAES)

Downloads zum Thema

  • Notfallzulassungen 2018 (BAES)
  • Notfallzulassungen 2018 Analyse Bio konv SPe8
Autor:
Erwerbsimkerbund
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