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Offizielle Stellungnahme zum Entwurf des neuen, steirischen Bienenzuchtgesetzes

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An das Amt der Steirischen Landesregierung

Sehr geehrte Frau Mag. Sagris!

Mein Name ist Stefan Mandl. Als Präsident des Österreichischen Erwerbsimkerbundes spreche ich im Speziellen für die Österreichischen Erwerbsimker, nicht nur für die Steirischen und als alternierender Obmann der Biene Österreich, gewählt vom Österreichischen Imkerbund und Österreichischen Erwerbsimkerbund für die Österreichischen Imker und Imkerinnen im Allgemeinen.

Wir lehnen den vorgelegten Entwurf zum neuen Steirischen Bienenzuchtgesetz ab, weil er dermaßen kompliziert verfasst ist und ein professionelles Honigproduzieren nahezu verunmöglicht.

Unsere Imker und Imkerinnen sollen sich mit ihren Bienen, der Produktion von Honig und der Bestäubung unserer Flora beschäftigen und nicht bei fast jeder imkerlichen Arbeit mit einem Fuss im Kriminal stehen.

Nicht akzeptabel ist das komplette Entfallen des Paragraph 23 des aktuellen steirischen Bienenzuchtgesetzes, des Bienenschutzparagraphen, der das Spritzen von bienengefährlichen Pestiziden direkt in die Blüte verbietet, sowie die Anwendung dieser Mittel innerhalb von 30m vom Bienenstand und eine Verständigung des Imkers bei großflächiger Pestizidanwendung vorsieht. Es konnte mir auch noch niemand erklären, wieso dieser Paragraph einfach "verloren gegangen ist".

Wir lehnen auch die vorgesehene Kommissionierung neuer Bienenstände durch den Bürgermeister ab. Momentan sieht die Gesetzeslage vor, dass jedermann Bienen halten darf, das ist geschichtlich gesehen eine wichtige Errungenschaft und wichtige Einnahme, besonders für unsere nicht wohlhabenden Mitmenschen. Jegliche diesbezügliche Einschränkung ist abzulehnen.

Zucht ist lobenswert, ich bin selbst Carnica-Reinzüchter, aber die vorgesehene Rassezucht ist zwar eine Beschäftigung für private Vereine, hat aber für das Ökosystem, die Bienenpopulation und somit für die Gesellschaft keinerlei Bedeutung und wird in der jetzigen Expansion im Gesetzesentwurf komplett abgelehnt.

So eine umfassende Einschränkung der Bienenwirtschaft, wie durch diesen Gesetzesentwurf vorgesehen ist, hat nur eine massive Streiterei und Anzeigenflut unter den Imkern und eine rapide Reduktion der Bienenhaltung zur Folge.

Wir schlagen das Vorarlberger Bienenzuchtgesetz vor. Dort ist in 10 Paragraphen (nicht in 39 Paragraphen wie im steirischen Entwurf vorgesehen) alles geregelt, von den Belegstellen, die die Basis der Zucht sind, über die Mindestabstände und dort hat sogar der Bienenschutzparagraph, der in der Steiermark rausgefallen ist, im exakt gleichen Wortlaut noch Platz gehabt.

Dort gibt es seit Jahrzehnten keine gegenseitigen Anzeigen unter den Imkern und alle züchten und produzieren in Harmonie.

Mir ist es wichtig, Streit und Anzeigen unter den Imkern und Imkerinnen zu verhindern und die Bienenhaltung mit all meiner Kraft zu unterstützen.

Gerne stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um ein sinnvolles Bienenwirtschaftsgesetz zu besprechen.

Inzwischen mit besten Grüßen

Stefan Mandl
Autor:
Julia Verbnjak
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