Rassenbestimmung: Verwaltungsgerichtshof entschied für Imker
Am 8.10.2020 entschied der Verwaltungsgerichtshof in einer Revision für einen kärnter Imkerkollegen.
Das optische Merkmal "Farbe des Hinterleibs" ist lt. der Erkenntnis des VwGH nicht ausreichend für die Rassebestimmung der Biene.
Im Downloadbereich finden Sie die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs als PDF zur Durchsicht.
Im Linkbereich finden Sie den Link ins RIS, sowie einen Artikel auf 5min.at zum Gerichtsverfahren.
Das optische Merkmal "Farbe des Hinterleibs" ist lt. der Erkenntnis des VwGH nicht ausreichend für die Rassebestimmung der Biene.
Im Downloadbereich finden Sie die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs als PDF zur Durchsicht.
Im Linkbereich finden Sie den Link ins RIS, sowie einen Artikel auf 5min.at zum Gerichtsverfahren.