Steirisches Bienenwirtschaftsgesetz in Begutachtung
Neues Gesetz sichert die Zukunft unserer Bienen
Das neue Bienenwirtschaftsgesetz stellt Imkern die Wahl der Bienenrasse frei und sichert den Schutz der Rasse „Carnica" in Reinzuchtgebieten.
Heute Mittwoch, 10.3.2021, geht das Steiermärkische Bienenwirtschaftsgesetz (StBiWiG) in eine vierwöchige Begutachtung. Dieses neue Gesetz ersetzt das in die Jahre gekommene Bienenzuchtgesetz, das in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1956 stammt und den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. „Es freut mich, dass wir gemeinsam mit dem Steirischen Imkereiverband und dem Verband Steirischer Erwerbsimkern zu einem starken Schulterschluss gekommen sind, der unsere heimische Bienenwirtschaft nachhaltig absichert und zukunftsfähig macht. Nachdem das alte Gesetz so viele Jahrzehnte gedient hat, wäre es wünschenswert, wenn das neue auch wieder so lange hält", betont Landesrat Hans Seitinger.
Ziele des Bienenwirtschaftsgesetzes
„Für die Steiermark als größte Obstbauregion Österreichs sind die Bienen die wichtigsten Mitarbeiter und von großer Bedeutung für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft", so Seitinger. Das neue Bienenwirtschaftsgesetz sichert die heimische Bienenwirtschaft zur Wahrung der unverzichtbaren Bestäubungsfunktion und der Honigproduktion flächendeckend in der ganzen Steiermark. Darüberhinaus sorgt das StBiWiG mit der Möglichkeit zur Einrichtung von kontrollierten Reinzuchtgebieten weiterhin für den Schutz und Erhalt der wertvollen Bienenrasse „Carnica", deren Schutz besonders wichtig ist.
Anpassungen waren notwendig
Das derzeit noch gültige Bienenzuchtgesetz ist mit den Anforderungen einer modernen Bienenwirtschaft nicht mehr kompatibel. Denn bisher ist in der Steiermark nur die Verbreitung von Bienen der Rasse „Carnica" zulässig, wobei aber nur unzureichende Kontrollmöglichkeiten vorgesehen sind. Gleichzeitig erfreuen sich bei den Imkern aber auch andere Bienenrassen einer immer größeren Beliebtheit, und wollen diese entsprechend der betrieben Ausrichtung frei wählen.
Fruchtbares Miteinander
Dem neuen Bienenwirtschaftsgesetz sind über drei Jahre hindurch intensive Verhandlungen vorangegangen um gemeinsam einen zukunftsfähigen Gesetzesentwurf vorlegen zu können, der der Bedeutung der Bienen für die Gesellschaft gerecht wird. Dieses gute Miteinander betont auch Gertrud Amplatz vom Verband der Steirischen Erwerbsimkern: „Es war mir wichtig, dass die gesamte steirische Bienenwirtschaft bei der Gesetzeswerdung eingebunden war. Für uns steirische Erwerbsimker schafft das Bienenwirtschaftsgesetz eine gute Basis um die steirische Vollerwerbs-Imkerei auch in Zukunft nachhaltig betreiben zu können." Und Maximilian Marek, der Präsident des Steirischen Imkereiverbandes erklärt: „Wir haben uns intensiv an den Verhandlungen beteiligt und es freut mich, dass mit dem neuen Bienenwirtschaftsgesetz auch der Schutz und Erhalt der wertwollen Rasse Carnica gesichert sind. Mit diesem Gesetz gelingt es auch, die Bienenzucht und die Bienenhaltung getrennt abzuhandeln."
Die weiteren Schritte
Nach der vierwöchigen Begutachtung werden allfällige Stellungnahmen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Anschließend wird der Gesetzesentwurf von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag Steiermark übermittelt. Mit einer Beschlussfassung im Landtag ist spätestens im Herbst zu rechnen.
Zahlen und Fakten rund um die Biene:
- Es gibt ca. 30.000 bis 40.000 verschiedene Bienenarten.
- In der Steiermark gibt es rund 56.000 Bienenvölker
- Experten schätzen, dass es momentan so viele Bienen wie noch nie gibt. Der Bestand an Bienenvölkern ist daher nicht gefährdet.
- Es braucht die Lebensarbeit von 350 bis 400 Bienen um ein Kilogramm Honig herzustellen.
- Ein Bienenvolk benötigt rund 70 kg Honig zur eigenen Energieversorgung und rund 25 kg Pollen zur Eiweißversorgung. Der Imker bekommt nur das, was die Bienen darüber hinaus sammeln, das sind bei einem Bienenstock rund 20 bis 30 kg Honig.
- Der Selbstversorgungsgrad mit Honig beträgt 46%
- Jeder Steirer isst jährlich rund 1kg Honig