Laboruntersuchungen Allgemeines
Mitglieder des Österreichischen Erwerbsimkerbundes können über den ÖEIB vergünstigte Laboruntersuchungen durchführen.
Mitglieder schicken die Proben direkt zum Labor, der ÖEIB begleicht die Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Der ÖEIB stellt nach Zahlung der Laboruntersuchungen eine Rechnung mit den Selbstbehalt-Anteilen an den Erwerbsbetrieb.
Mitglieder schicken die Proben direkt zum Labor, der ÖEIB begleicht die Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Laborergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Der ÖEIB stellt nach Zahlung der Laboruntersuchungen eine Rechnung mit den Selbstbehalt-Anteilen an den Erwerbsbetrieb.
Proben-Einreichung
Nicht alle Untersuchungen bzw. Labore werden gefördert, bitte informieren Sie sich in den weiteren Artikeln dieser Rubrik über die richtige Wahl der Labore (rechts). Oder kontaktieren Sie unser Büro.
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:
Österreichischer Erwerbsimkerbund
Brauhausstrasse 6-8
A-2320 Schwechat
Rechnung bitte senden an:
Österreichischer Erwerbsimkerbund Geschäftsstelle
zH Julia Tertinek
Ratschendorf 274
8483 Deutsch Goritz
office@erwerbsimker.at
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:
- Verrechnung erfolgt über den Österreichischen Erwerbsimkerbund.
Österreichischer Erwerbsimkerbund
Brauhausstrasse 6-8
A-2320 Schwechat
Rechnung bitte senden an:
Österreichischer Erwerbsimkerbund Geschäftsstelle
zH Julia Tertinek
Ratschendorf 274
8483 Deutsch Goritz
office@erwerbsimker.at
Pauschalbeträge für Laboruntersuchungen
Der förderbare Pauschalbetrag besteht aus zwei Teilen:
Der erste Teil entspricht den durchschnittlichen Untersuchungskosten (Analysekosten) der Labors,
der zweite Teil den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für deren spezielle Serviceleistungen
Der zweite Teil (spezielle Serviceleistungen) entspricht den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für spezielle Serviceleistungen und wird mit € 8/Untersuchung festgelegt. In den nachstehenden förderbaren Pauschalbeträgen der Pakete 1 bis 4 sowie 7 bis 11 sind sowohl der erste als auch der zweite Teil der durchschnittlichen Kosten enthalten. Bei den Paketen 5 und 6 wird der zweite Teil (€ 8/Untersuchung) extra aufgeführt.
Der erste Teil entspricht den durchschnittlichen Untersuchungskosten (Analysekosten) der Labors,
der zweite Teil den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für deren spezielle Serviceleistungen
- einschlägige Beratung der Imker,
- Hilfestellung bei der Interpretation der Ergebnisse,
- Vorschläge für Verbesserungen in der Praxis
- Probenmanagement, etc.
Der zweite Teil (spezielle Serviceleistungen) entspricht den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für spezielle Serviceleistungen und wird mit € 8/Untersuchung festgelegt. In den nachstehenden förderbaren Pauschalbeträgen der Pakete 1 bis 4 sowie 7 bis 11 sind sowohl der erste als auch der zweite Teil der durchschnittlichen Kosten enthalten. Bei den Paketen 5 und 6 wird der zweite Teil (€ 8/Untersuchung) extra aufgeführt.
Verrechnung Selbstbehalt
Der ÖEIB stellt nach Zahlung an das Labor eine Rechnung mit dem Selbstbehaltanteil an den Erwerbsbetrieb.
Der Selbstbehalt beträgt 40 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehaltanteil ein.
Der Selbstbehalt beträgt 40 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehaltanteil ein.