Veranstaltung „Neonicotinoide: Ist ein komplettes Verbot in Sicht?“ am 7.11.2017 im Europäischen Parlament
Seit 2013 sind drei von sieben Neonikotinoiden, nämlich Imidacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxam von Syngenta, in der EU nur noch eingeschränkt zugelassen. Die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (485/2013) verbietet den Einsatz der drei Insektizide als Saatgut-, Boden- sowie als Blattbehandlungen auf für Bienen attraktive Pflanzen, das heißt: Mais, Raps, Soja, Gerste, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum und Weizen. Sie lässt jedoch die Saatgutbehandlung und Aussaat von Wintergetreide sowie die Behandlung nicht bienenanziehender Feldfrüchte zu.
Seit 23. März 2017 wird im EU-Expertenausschuss über eine Verlängerung und Ausweitung des aktuellen Teilverbots diskutiert. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Verwendung der drei Neonikotinoide nur noch in permanenten Gewächshäusern zuzulassen. Zu einer Entscheidung im Expertenausschuss könnte es im Januar kommen, nachdem die EFSA am 23.11.2017 einen Bericht zur Auswirkung des Teilverbots mit neuen Daten zur Neubewertung der Risiken der neonicotinoidhaltigen Insektizide beim Einsatz zur Saatgutbehandlung und als Granulat vorgelegt hat. Die Kommission bräuchte für die Änderung eine qualifizierte Mehrheit von 55% der Mitgliedsstaaten, die 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die gefällte Entscheidung würde nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten wirksam werden. Das in Frankreich beschlossene und für September 2018 in Kraft tretende Verbot aller Neonicotinoide könnte für die Entscheidung der Mitgliedsstaaten von Bedeutung sein.
Finden Sie anbei den Bericht Vertretung des Lands Rheinland-Pfalz in der EU durch die Referentin Mareike Imken.
Seit 23. März 2017 wird im EU-Expertenausschuss über eine Verlängerung und Ausweitung des aktuellen Teilverbots diskutiert. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Verwendung der drei Neonikotinoide nur noch in permanenten Gewächshäusern zuzulassen. Zu einer Entscheidung im Expertenausschuss könnte es im Januar kommen, nachdem die EFSA am 23.11.2017 einen Bericht zur Auswirkung des Teilverbots mit neuen Daten zur Neubewertung der Risiken der neonicotinoidhaltigen Insektizide beim Einsatz zur Saatgutbehandlung und als Granulat vorgelegt hat. Die Kommission bräuchte für die Änderung eine qualifizierte Mehrheit von 55% der Mitgliedsstaaten, die 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die gefällte Entscheidung würde nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten wirksam werden. Das in Frankreich beschlossene und für September 2018 in Kraft tretende Verbot aller Neonicotinoide könnte für die Entscheidung der Mitgliedsstaaten von Bedeutung sein.
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