Veterinärinformationssystem VIS - notwendig und sinnvoll
Meldungsfrist für Völkerzahl auf 28. Februar 2018 verlängert!
Bitte unbedingt die Gesamtvölkerzahl (zum Stichtag 31. Oktober 2017) verlässlich ins VIS eintragen!
Noch fehlen von vielen Imkern die Völkerzahlen.
Alle wichtigen Informationen findet Ihr hier zum Download.
Noch fehlen von vielen Imkern die Völkerzahlen.
Alle wichtigen Informationen findet Ihr hier zum Download.
Seit April 2017 besteht für Imker die Registrierungspflicht im VIS und seit Jänner 2017 müssen Bienenstände und die Gesamtvölkerzahlen im VIS eingetragen werden. Die Bereitschaft, dieser Verpflichtung auch nachzukommen, ist – derzeit noch – eher gering.
Letztes Jahr wurden rund 354.000 Bienenvölker an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet. Bisher wurden allerdings nur 201.800 Bienenvölker im VIS erfasst. Viele Imker haben die Stichtagsfristen vergessen, oder stehen dem VIS überhaupt skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Letztes Jahr wurden rund 354.000 Bienenvölker an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet. Bisher wurden allerdings nur 201.800 Bienenvölker im VIS erfasst. Viele Imker haben die Stichtagsfristen vergessen, oder stehen dem VIS überhaupt skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Wer hat Zugriff auf die Betriebsdaten der Imker im VIS?
Imker und Imkerinnen haben mit Ihren Online Zugangsdaten Zugriff auf die zu Ihrem Betrieb gespeicherten Daten im VIS. Neben den Einträgen für die Standorte und die Erhebungsbestände können von den Imkern und Imkerinnen aktiv deren Erreichbarkeitsdaten geändert und die Adresse, auf welche Postzusendungen erfolgen sollten, festgelegt werden.
Für jene Imker bzw. Imkerinnen, die ihre Meldungseinträge im VIS über die Ortsgruppe erledigen lassen, bekommt die nominierte Person der Ortsgruppe (Imkerverein) einen eingeschränkten Zugriff auf die Betriebsdaten dieser Imker bzw. Imkerinnen. Sie können damit Einträge zu den Standorten und die Erhebungsdaten ändern. Darüber hinaus werden die nominierten Personen der Ortsgruppen weder schreibenden noch lesenden Zugriff haben. Sie werden damit auch keine anderen Tierhaltungsdaten oder Veterinärdaten zum Betrieb einsehen oder bearbeiten können.
Auf das VIS als Instrument der Veterinär- und Lebensmittelbehörde haben deren Organe Zugang.
Für jene Imker bzw. Imkerinnen, die ihre Meldungseinträge im VIS über die Ortsgruppe erledigen lassen, bekommt die nominierte Person der Ortsgruppe (Imkerverein) einen eingeschränkten Zugriff auf die Betriebsdaten dieser Imker bzw. Imkerinnen. Sie können damit Einträge zu den Standorten und die Erhebungsdaten ändern. Darüber hinaus werden die nominierten Personen der Ortsgruppen weder schreibenden noch lesenden Zugriff haben. Sie werden damit auch keine anderen Tierhaltungsdaten oder Veterinärdaten zum Betrieb einsehen oder bearbeiten können.
Auf das VIS als Instrument der Veterinär- und Lebensmittelbehörde haben deren Organe Zugang.
Das Bundesministerium für Finanzen hat keinen Zugang zum VIS!
Kaum ein Imker spricht gerne über seine Völkerzahl. Wer den Sektor gut kennt, kennt auch die „ewige" Angst vor dem Finanzamt. Diese völlig unbegründete Angst lässt sich offensichtlich auch durch eine sachliche Aufklärung kaum beseitigen. Und sie ist sehr oft der Grund, dass Imker sich nicht trauen, ihre tatsächliche Völkerzahl im VIS anzugeben. Oder viel schlimmer noch: Sich gar nicht erst im VIS zu registrieren. Die Finanz hat keinen Einblick in das VIS.
Darum sei klar gesagt:
Darum sei klar gesagt:
- Zu den Betriebsangaben im VIS hat nur die Veterinärbehörde und die Lebensmittelbehörde Zugang!
- Die Registrierung im VIS und die Meldung der Völkerzahl ist eine gesetzliche Verpflichtung!
- Das VIS dient der Seuchenbekämpfung und dem Schutz vor weiterer Seuchenausbreitung!
Die Imkerinnen und Imker MÜSSEN im VIS registriert sein und die Völkerzahlen melden
Imker, die Ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen begehen eine Verwaltungsübertretung, die nach den Vorgaben der Basisgesetzgebung (Tierseuchengesetz § 8a bzw. VIII Abschnitt) mit einer Geldstrafe bis zu 4.360€ geahndet werden kann.
Wichtige Informationen und Links im Internet
- Startseite VIS: https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/
- Benutzerhandbuch für Imkerinnen und Imker: https://vis.statistik.at/fileadmin/ovis/media/documents/VIS_Bienenstandorte_MPF.pdf
- Imkerregistrierungsformular: https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/tierarten/bienen/registrierung/
- Das Registrierungsformular wird auch auf der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirksveterinäramt) zur Verfügung gestellt.
- Fragen und Antworten Katalog: https://vis.statistik.at/vis-veterinaerinformationssystem/tierarten/bienen/direktmelder/
- Login-Seite zum VIS für die Eingabe von Benutzername und Passwort: https://portal.statistik.at/