VIS - Veterinär Informationssystem
Die Erfassung von Imkern und Imkerinnen, Bienenständen und Bienenbeständen im VIS (Veterinärinformationssystem) ist in der Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO-Novelle 2015, BGBl. II Nr. 193 (PDF, 316KB)) vom 8. Juli 2015 geregelt. Das bereits seit vielen Jahren bestehende Veterinärinformationssystem (Datenbank zur Unterstützung der Veterinäre bei Seuchenprävention und im Seuchenfall) wird dabei um die Halter von Bienen erweitert.
- Registrierungspflicht (Meldung der Stammdaten) gilt ab 1. April 2016
- Laufende Meldung zu Bienenstandorten gilt ab 1. Jänner 2017
- Meldung der Bienenbestände (Stichtagserhebung) gilt ab 1. Jänner 2017
Wer ist meldepflichtig?
- Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt.
- Die Pflicht zur Registrierung beginnt mit der Haltung von einem Bienenvolk!
- Ab dem 1. April 2016 gilt die Pflicht zur Registrierung als Imkerin und Imker!
- Es werden die Stammdaten des Imkers, gemeldet
- Weiters wird angegeben, ob zukünftige Eintragungen (also die Standorte und Anzahl der Völker zu 2 Stichtagen) persönlich (über Internet) oder durch die Ortsgruppe vorgenommen werden.
Wie und wo erfolgt die Meldung?
Die Erstmeldung (also die Stammdaten) können auf 2 Arten gemeldet werden:
Erfolgt die Meldung persönlich, werden dem Imker durch die Statistik Austria die Login-Daten für das VIS übermittelt. In weiterer Folge kann dort die Verortung der Bienenstände sowie die Anzahl der Bienenvölker zu den 2 Stichtagen 30. Oktober und 31. April eingetragen werden.
- Persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) -mittels Formular oder
- über die Ortsgruppe: diese kann die Stammdaten ebenfalls (über den jeweiligen Verband) direkt an den Betreiber des VIS - die Statistik Austria - melden. Voraussetzung ist, dass Sie den Ortsverein mittels Unterschrift dazu ermächtigen. Dies erspart Ihnen den Weg zur BH.
Erfolgt die Meldung persönlich, werden dem Imker durch die Statistik Austria die Login-Daten für das VIS übermittelt. In weiterer Folge kann dort die Verortung der Bienenstände sowie die Anzahl der Bienenvölker zu den 2 Stichtagen 30. Oktober und 31. April eingetragen werden.
Folgende Daten werden in das VIS eingetragen
- Gesamtvölkerzahl
- Standorte der Bienenvölker
Es gibt einen "Betriebstyp", das ist der Bienenstand
Alle Standorte, wo Bienenvölker das ganz Jahr über stehen, oder jedes Jahr wieder aufgestellt werden.
Also: Ganzjahresbienenstände, aber auch: Ablegerstände und Wanderbienenstände.
Diese Standorte sind nur dann „abzumelden“, wenn die Aufgabe endgültig ist! (z.B. Wanderung in Raps, Sonnenblume. Hier ändert sich jährlich der Standort, weil die Trachtpflanzen immer woanders stehen.Diese Standorte sind immer jeweils spätestens 7 Tage nach der Völkeraufstellung anzumelden bzw. nach dem Abtransport abzumelden.
Diese Standorte sind nur dann „abzumelden“, wenn die Aufgabe endgültig ist! (z.B. Wanderung in Raps, Sonnenblume. Hier ändert sich jährlich der Standort, weil die Trachtpflanzen immer woanders stehen.Diese Standorte sind immer jeweils spätestens 7 Tage nach der Völkeraufstellung anzumelden bzw. nach dem Abtransport abzumelden.
Stichtage für die Meldung der Völkerzahl
Es gibt zwei Stichtage für die Meldung der Völkerzahl:
- Erhebungsstichtag 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.
- Erhebungsstichtag 30. April: Die am 30. April gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.
Weitere Informationen und Registrierungsformular
- Link zur VIS istik Austria;Sartseite;
- Link zu "Antworten auf häufig gestellte Fragen" auf der VIS-Seite von Statistik Austria;
- Zum Download: Fragen-Antwort-Katalog zur Registrierung von Imker und Imkerinnen ;
- Link zur Seite mit dem Imkerregistrierungsformular
- Registrierungsformular zum Ausdrucken und händischen Ausfüllen;
Einstieg VIS-Webapplikation
Link zum Stammportal für den Einstieg in das VIS.