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Wanderung in Niederösterreich

Die Wanderung mit Bienenvölkern ist in Niederösterreich nur mit einer gültigen Wanderkarte zulässig.

Bienenzuchtrechtlich ist die Wanderung nur mit einer gültigen Wanderkarte zulässig, deren Ausstellung prinzipiell der LK NÖ obliegt. Sie hat aber den NÖ Imkerverband und den Österreichischen Erwerbsimkerbund zur Ausstellung der Wanderkarte ermächtigt. Die Wanderkarte ist für ein Kalenderjahr gültig und darf nur im Falle der Seuchenfreiheit der Bienen sowie bei ausreichender Haftpflichtversicherung für die Bienenvölker für das Kalenderjahr ausgestellt werden.

Ausstellung Wanderkarte

Für Mitglieder des Erwerbsimkerbundes stellt der Wanderbeauftragte des ÖEIB, Johann Zach, die Wanderkarte aus. Die notwendigen Unterlagen für die Ausstellung erhalten Sie direkt bei ihm.

Kontakt:
Johann Zach
Oberthern 102
3701 Großweikersdorf
Tel.:  0664/6178734  
Email: office@imkerei-zach.at
Die Seuchenfreiheit wird nachgewiesen durch Bestätigung:
  • einer/eines gemäß Tierärztegesetz zur Berufsausübung berechtigen Tierärztin/Tierarztes;
  • einer fachlich dazu befähigten Einrichtung;
  • der Wanderimkerin/des Wanderimkers durch Unterschrift auf einer eidestattlichen Erklärung, dass ihr/ihm die Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut und der sonstigen anzeigepflichtigen Krankheiten gemäß Bienenseuchengesetz des Bundes bekannt sind und ihre/seine Bienenvölker davon nicht befallen sind.
Weitere Informationen zur Wanderung in Niederösterreich finden Sie in diesem Beitrag auf der Homepage der LK NÖ.

Downloads zum Thema

  • NÖ Bienenzuchtgesetz
Autor:
Erwerbsimkerbund
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