1. Mai 2024
Die Sonderrichtlinien in der Imkereiförderung sehen vor, dass Mitglieder von Imkereiverbänden Laboruntersuchungen für zB Honig, Perga oder Wachs teilgefördert bekommen.
Pauschalbeträge für Laboruntersuchungen
Der förderbare Pauschalbetrag besteht aus zwei Teilen:
Der erste Teil entspricht den durchschnittlichen Untersuchungskosten (Analysekosten) der Labors,
der zweite Teil den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für deren spezielle Serviceleistungen
einschlägige Beratung der Imker,
Hilfestellung bei der Interpretation der Ergebnisse,
Vorschläge für Verbesserungen in der Praxis
Probenmanagement, etc.
Der zweite Teil (spezielle Serviceleistungen) entspricht den durchschnittlichen Kosten des Förderungswerbers und/oder der Labors für spezielle Serviceleistungen und wird mit € 8/Untersuchung festgelegt.
In den nachstehenden förderbaren Pauschalbeträgen der Pakete 1 bis 7 sowie 10 bis 18 sind sowohl der erste als auch der zweite Teil der durchschnittlichen Kosten enthalten.
Bei den Paketen 5 und 6 wird der zweite Teil (€ 8/Untersuchung) extra aufgeführt.
Proben-Voranmeldung
Die Proben müssen vorher per Email an das Verbandsbüro gemeldet werden.
Nach erfolgter Bestätigung können die Proben an das Labor übermittelt werden.
Bitte geben Sie folgenden Vermerk an:
Verrechnung erfolgt über den Österreichischen Erwerbsimkerbund: Rechnungsadresse Österreichischer Erwerbsimkerbund Ratschendorf 274 A-8483 Deutsch Goritz Email: office@erwerbsimker.at Tel: +43 664 191 60 92
Verrechnung
Der ÖEIB übernimmt anfänglich die gesamte Rechnung, der Prüfbericht bzw. die Labor-Ergebnisse werden direkt an den einzelnen Erwerbsbetrieb gesendet.
Der ÖEIB fordert nach Abschluss der Förderperiode den Selbstbehalt und den Anteil der Kosten die höher sind als die Förderung vom Mitglied ein.
Der Selbstbehalt beträgt 10 % vom förderbaren Pauschalbetrag der aktuellen Förderperiode + 3% des förderbaren Pauschalbetrags für die Bearbeitung. Sollte die Laboruntersuchung über dem förderbaren Pauschalbetrag liegen, müssen die Mehrkosten vom Erwerbsbetrieb selbst getragen werden und fließen ebenfalls in den Selbstbehaltanteil ein.