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Wie komme ich zu einem Profil im neuen Webshop?

Die ersten Schritte für ein Profil auf www.honigausoesterreich.at





Im Detail

  1. Wenn Du Interesse hast, bitte zuerst eine E-Mail an XXX EMAIL senden oder unter 0043 676 6417446 anrufen

  2. Dann bekommst Du alle Unterlagen zugesendet – diese dann ausfüllen und unterschrieben wieder zurückschicken. Wir brauchen auch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Erst dann dürfen wir Dich im Webshop anlegen.

  3. Sobald wir Dich angelegt haben, erhältst Du eine Email mit Registrierungslink – darauf klicken und Du gelangst direkt zum Onboarding für den Webshop.



Weitere Fragen:

Welche Dokumente bekomme ich und welche muss ich unterzeichnen?


Du bekommst fünf rechtliche Dokumente, eine Kurzanleitung, eine Bildanleitung und ein Formular zum Ausfüllen. Von den fünf rechtlichen Dokumenten sind drei für deinen eigenen Shop und zwei Dokumente sind als Vertrag zwischen Dir und dem ÖEIB zu sehen. Die Vorlagen zu AGB, Impressum und Datenschutzerklärung sollst Du selbst ausfüllen und auf deinem Profil hochladen. Den Nutzungsvertrag und den Auftragsverarbeitungsvertrag bitte ausfüllen, unterschreiben und an den ÖEIB schicken. 


Warum braucht es die Dokumente?


AGB, Impressum und Datenschutzerklärung sind gesetzlich vorgegeben. Außerdem muss der ÖEIB alle Teilnehmer am Webshop verlässlich identifizieren können. Das Einfordern dieser Unterlagen ist eine gesetzliche Pflicht. 


Was versteht man unter „gewünschte Subdomain“?


Das ist jene Domain, unter der man den Mitgliedsbetrieb auf www.honigausoesterreich.at findet. Dieser Name ist dann auch in der Adresszeile als SUBDOMAIN.honigausoesterreich.at sichtbar. Ein Beispiel: Imkerei Bienenfreund will eine Subdomain mit „imkerei-bienenfreund“. Daher heißt dann die Mitgliedsseite auf dem Webshop imkerei-bienenfreund.honigausoesterreich.at und ist auch so im Internet zu finden. Da man die Subdomain dann auch für Werbung verwendet, sollte sie aussagekräftig und einfach zu schreiben sein. Um auch bei Suchmaschinen gefunden zu werden, sind relevante Stichworte wie „Imkerei“, „Imker“ oder „Imkerin“ sinnvoll. 


Was passiert, wenn Angaben fehlen oder falsch sind?


Erst wenn alle Unterlagen eingereicht sind, kann ein Profil angelegt werden. Sollten sich Angaben später als unrichtig oder veraltet herausstellen, müssen diese vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb geändert werden. Falls das nicht rechtzeitig erfolgt, wird der Shop vom ÖEIB gesperrt und ist dann auch nicht mehr online verfügbar. 


Was bedeutet die Selbstzertifizierung „Ich versichere, dass meine Produkte und mein Betrieb den anwendbaren unionsrechtlichen Anforderungen entsprechen.“?


Nach dem Digital Service Act der EU ist das eine Pflichtangabe zur Händleridentität. Dieser Satz ist eine rechtsverbindliche Eigenerklärung und wird so auf jeder Mitgliedsseite sichtbar sein. Das ist auch für Kundinnen und Kunden eine wichtige Information. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigst Du diese Selbstzertifizierung und damit, dass Du alle geltenden Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union einhältst. 


Gibt es sonst noch Fragen? Bitte einfach eine Email oder eine Whatsapp-Nachricht schreiben oder anrufen. Wenn die Frage für die Gemeinschaft interessant ist, gerne im ÖEIB-Gruppenchat (Whatsapp “ÖEIB-Erwerbsimkerbund”) stellen – dann hat jede:r etwas davon. 


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