Die rechtzeitige Kenntnis von Faulbrut-Sperrgebieten ist eine Voraussetzung dafür, dass wir unsere Völker gesetzeskonform führen, behördliche Maßnahmen einhalten und empfindliche Verwaltungsstrafen vermeiden. Verstöße gegen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes 2024 erlassene Faulbrut-Sperrverordnungen können gemäß § 69 TGG 2024 mit Geldstrafen bis zu 4.360 Euro geahndet werden.
Um euch dabei besser zu unterstützen, stellt der ÖEIB ab sofort ein neues Service zur Verfügung