Warum Gras-Wüsten das wahre Problem im Wildbienenschutz sind -
In jüngster Zeit greifen Umweltbehörden zu radikalen Mitteln: Die Aufstellung von Honigbienen wird per Bescheid untersagt, bestehende Stände müssen weichen. Das Argument ist stets der Schutz der Wildbienen vor Nahrungskonkurrenz. Doch ein Blick auf unsere Grünflächen offenbart die Heuchelei dieser Symbolpolitik.
Die rechtzeitige Kenntnis von Faulbrut-Sperrgebieten ist eine Voraussetzung dafür, dass wir unsere Völker gesetzeskonform führen, behördliche Maßnahmen einhalten und empfindliche Verwaltungsstrafen vermeiden. Verstöße gegen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes 2024 erlassene Faulbrut-Sperrverordnungen können gemäß § 69 TGG 2024 mit Geldstrafen bis zu 4.360 Euro geahndet werden.
Um euch dabei besser zu unterstützen, stellt der ÖEIB ab sofort ein neues Service zur Verfügung