Die rechtzeitige Kenntnis von Faulbrut-Sperrgebieten ist eine Voraussetzung dafür, dass wir unsere Völker gesetzeskonform führen, behördliche Maßnahmen einhalten und empfindliche Verwaltungsstrafen vermeiden. Verstöße gegen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes 2024 erlassene Faulbrut-Sperrverordnungen können gemäß § 69 TGG 2024 mit Geldstrafen bis zu 4.360 Euro geahndet werden.
Um euch dabei besser zu unterstützen, stellt der ÖEIB ab sofort ein neues Service zur Verfügung
Die EUROBEE 2025 in Friedrichshafen bot heuer eine besondere Gelegenheit für den Österreichischen Erwerbsimkerbund: Erstmals waren wir mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten. Dank der großzügigen Unterstützung unseres Partnervereins, dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB), konnten wir diesen kostenlos nutzen. Der Stand wurde rasch zum Treffpunkt – für persönliche Gespräche, fachlichen Austausch und das Knüpfen wertvoller Kontakte über Landesgrenzen hinweg.