Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) und Biene Österreich haben gemeinsam die neue Broschüre „Imkerei in Österreich“ veröffentlicht.
„Rohhonig“ ist keine gesetzlich geschützte Qualitätsbezeichnung, sondern vor allem ein Marketingbegriff. Er vermittelt häufig den Eindruck, nur dieser Honig sei naturbelassen oder besonders hochwertig. Tatsächlich ist jedoch jeder gesetzeskonforme Honig in Österreich ein naturbelassenes Naturprodukt, dem nichts hinzugefügt und dem nichts entzogen werden darf.