„Rohhonig“ ist keine gesetzlich geschützte Qualitätsbezeichnung, sondern vor allem ein Marketingbegriff. Er vermittelt häufig den Eindruck, nur dieser Honig sei naturbelassen oder besonders hochwertig. Tatsächlich ist jedoch jeder gesetzeskonforme Honig in Österreich ein naturbelassenes Naturprodukt, dem nichts hinzugefügt und dem nichts entzogen werden darf.