„Rohhonig“ ist keine gesetzlich geschützte Qualitätsbezeichnung, sondern vor allem ein Marketingbegriff. Er vermittelt häufig den Eindruck, nur dieser Honig sei naturbelassen oder besonders hochwertig. Tatsächlich ist jedoch jeder gesetzeskonforme Honig in Österreich ein naturbelassenes Naturprodukt, dem nichts hinzugefügt und dem nichts entzogen werden darf.
Mit der konsequenten Umsetzung der EU-Vorgaben setzt Österreich ein starkes Zeichen für klare Kennzeichnung von Importhonigen und für die Wertschätzung von 33.000 heimischen Imkerinnen und Imkern.