Neue Honig-Herkunftspflicht tritt heute in Kraft!
- Julia Tertinek, ÖEIB

- vor 28 Minuten
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Ab dem 14. Juni 2026 gelten die neuen EU-Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung von Honig in der gesamten Europäischen Union.

Wir haben einen Meilenstein für die österreichische Imkerei erreicht!
Als Österreichischer Erwerbsimkerbund haben wir jahrelang auf diesen Tag hingearbeitet. Es ist ein großer Erfolg für den Konsumentenschutz und ein entscheidender Schritt gegen die unfaire Billigkonkurrenz durch gepanschte Importe.
Hier findet ihr die wichtigsten rechtlichen Hintergründe sowie alle Informationen darüber, was sich ab sofort ändert – und warum wir als heimische Imker der Großindustrie einen Schritt voraus sind.
Der rechtliche Hintergrund: Von der EU nach Österreich
Die Grundlage für die Neuerungen bildet die Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der ursprünglichen Honigrichtlinie 2001/110/EG.
Was im EU-Recht verankert wurde:
Die Europäische Union hat beschlossen, dass nichtssagende Sammelbezeichnungen wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ künftig nicht mehr zulässig sind.
Stattdessen müssen alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils einschließlich ihres jeweiligen Prozentanteils im Hauptsichtfeld des Etiketts angegeben werden.
Was Österreich übernommen hat:
Österreich hat diese EU-Vorgaben in die nationale Gesetzgebung übernommen (Novelle der österreichischen Honigverordnung).
Darüber hinaus gelten über das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex) bereits strengere Qualitätskriterien, etwa ein maximaler Wassergehalt von 17,5 bis 18 Prozent für heimischen Honig, wenn er als Qualitätshonig gekennzeichnet ist. Die neue Herkunftskennzeichnung ergänzt diese hohen Standards und macht den Qualitätsvorsprung heimischer Imkereien noch sichtbarer.
Was bedeutet das konkret für unsere Etiketten?
Die Neuregelung unterscheidet klar zwischen Honig aus einem Ursprungsland und Mischungen aus Honig verschiedener Ursprungsländer. Für die meisten heimischen Imkereien ändert sich dadurch wenig – denn die Herkunft unseres Honigs war schon bisher klar und transparent nachvollziehbar.
1. Honig aus Österreich (keine Änderung)
Wer ausschließlich eigenen, in Österreich geernteten Honig abfüllt, muss den Etikettentext grundsätzlich nicht ändern. Die Angabe „Ursprungsland: Österreich“ oder „Honig aus Österreich“ ist weiterhin ausreichend.
2. Mischungen aus Honig verschiedener Ursprungsländer (strenge neue Prozentpflicht)
Wer Honig aus mehreren Ländern mischt und abfüllt, muss ab dem Stichtag alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils einschließlich ihres jeweiligen Prozentanteils direkt im Hauptsichtfeld anführen (z. B. China 75 %, Rumänien 25 %).
Die Übergangsregelung: Warum der Handel trödelt, während wir bereit sind
Die Richtlinie sieht leider eine großzügige Übergangsregelung vor. Aus Sicht der Erwerbsimkerei ist das kritisch zu sehen, weil dadurch eine rasche und flächendeckende Marktbereinigung verzögert wird.
Was bedeutet das konkret?
Honig, der vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet oder in Verkehr gebracht wurde, darf bis zur vollständigen Erschöpfung der Bestände weiterverkauft werden.
Das bedeutet, dass die anonymen „EU-/Nicht-EU-Mischungen“ der Großindustrie nicht von heute auf morgen aus den Supermarktregalen verschwinden werden, sondern dort noch über einen längeren Zeitraum erhältlich sein können.
Nutzt diesen Vorteil aktiv in der Kundenkommunikation: Während die Großindustrie ihre intransparenten Altbestände noch abverkauft, bieten wir unseren Kundinnen und Kunden seit jeher lückenlose und ehrliche Transparenz. Unsere Herkunft ist nachvollziehbar, unsere Qualität überprüfbar und unsere Wertschöpfung bleibt in Österreich.
Was wir uns von diesem Meilenstein erhoffen
Honig gehört weltweit zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln. Da Billigimporte aus Drittstaaten langfristig nicht mehr hinter anonymen Bezeichnungen versteckt werden können, erhoffen wir uns:
Mehr Markttransparenz: Konsumentinnen und Konsumenten erkennen künftig auf den ersten Blick, woher ein Produkt stammt. Der Griff zu heimischer Qualität wird dadurch einfacher und nachvollziehbarer.
Fairere Preise: Der Preisdruck durch anonyme, minderwertige Großkonzentrate wird abgeschwächt. Unsere ehrliche, handwerkliche Arbeit erhält den Wettbewerbsschutz, den sie verdient.
Wir sind stolz darauf, diesen Erfolg gemeinsam als Verband für euch erstritten zu haben und werden weiterhin genau darauf achten, dass die Umsetzung im Handel konsequent kontrolliert wird.
LINKS
Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex): Kapitel B 3 „Honig und andere Imkereierzeugnisse“ mit allen nationalen Qualitätsvorgaben:https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/b-3-honig
EUR-Lex (EU-Recht): Der offizielle Volltext der Richtlinie (EU) 2024/1438:https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1438
Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit: Informationen und behördliche Unterlagen zur Lebensmittelkennzeichnung in Österreich: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/rechtsvorschriften/rechtsvorschriften-in-oesterreich/lebensmittelkennzeichnung.html



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